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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein
    a.) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
    b.) Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer bestätigt werden. Alle anderen handelnden Personen sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.
  2. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Lieferungs- und Leistungsbedingungen sind verbindlich für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH. Sie besitzen uneingeschränkte Geltung gegenüber Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB und – soweit gem. § 305 ff. BGB zulässig – auch gegenüber Verbrauchern. Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden grundsätzlich nicht Bestandteil von uns geschlossener Verträge, es sei denn, anderes wurde vor Vertragsschluss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
    Die nachstehenden Bedingungen bestimmen auch dann den Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern. 
    Ist der Besteller als Unternehmer oder freiberuflich im baugewerblichen Bereich tätig, gelten für sämtliche von uns auszuführenden Bau- und insbesondere Montageleistungen auch die Bestimmungen der VOB Teil B und C in der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Fassung gleichviel, ob die Leistung durch uns oder von uns beauftragte Unternehmen ausgeführt wird.
  3. Angebot
    a.) Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. In Katalogen und Verkaufsunterlagen gleich in welcher Art der Veröffentlichung aufgeführte Preisangaben und Angebote sind stets unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet. 
    b.) Wir behalten uns vor, dass Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von uns korrigiert werden können. Rechtsansprüche des Käufers können durch diesen Widerspruch nicht entstehen.
    c.) Der Kunde hat die Pflicht Auftragsbestätigungen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Fehler sind dem Verkäufer anzuzeigen.
    d.) Verbindliche Aufträge kommen ausschließlich durch schriftliche Bestätigung oder Rechnungsstellung der Anzahlung unsererseits zustande. Auftragsbestätigungen / Anzahlung sind verbindlich, wenn der Besteller nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich widerspricht.
    e.) Die Eigentumsverhältnisse sind vor Auftragserteilung durch den Kunden offen zu legen.
    f.) Erteilt der Kunde den Auftrag, so gibt er der Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH zu wissen, dass es sich bei Ihm um den Eigentümer handelt. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen.
    g.) Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zwingend der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ausdrücklich auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Preise & Kosten
    a.) Kommt es nach Vertragsschluss zu einer Änderung der Stückzahl oder der Maße, so wird der Gesamtpreis entweder herabgesetzt bzw. erhöht.
    b.) Sind seit dem Vertragsschluss 6 Monate vergangen und kommt es zu Erhöhung von Löhnen oder Materialpreisen, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Eine andere Bewertung entsteht, wenn eine Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat jedoch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
    c.) Die Verpackungen werden Eigentum des Kunden.
    d.) Die Kosten für Verpackungen und Versand sind vom Kunden zu tragen.
    e.) Soweit der Kunde Verbraucher ist und von seinem Gewährleistungsanspruch wirksam Gebrauch macht, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bzw. Abholung.
    f.) Branchenfremde Arbeiten, wie z.B. Maurer-, Maler-, Trockenbau-, Dachdecker- oder Elektroarbeiten sind, soweit nicht ausdrücklich im Positionstext angegeben, nicht in unserem Angebot enthalten und somit separat vom Käufer / Auftraggeber zu bezahlen.
  5. Lieferung / Lieferzeiten
    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind von uns mitgeteilte Liefer- und Ausführungsfristen unverbindlich und annähernd. Fest vereinbarte Lieferfristen bedürfen zwingend der Schriftform. Sie beginnen nicht vor endgültiger Klärung der technischen Fragen zu laufen.
    a.) Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist keinesfalls vor Eingang der Anzahlung bei uns.
    b.) Wünsche des Kunden bezüglich der Lieferfristen und –termine begründen keine verbindliche Lieferfrist, auch wenn wir bemüht sind, diesen Wünschen nachzukommen.
    Lieferfristen verlängern sich ohne zusätzliche Vereinbarung im Falle, dass wir aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen oder Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten (Beginn und Ende solcher Hindernisse teilen wir schnellstmöglich mit) nicht in der Lage sind zu liefern. Dies gilt ebenfalls, wenn der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller in laufender Geschäftsverbindung aus anderen Einzelvorfällen sich im Verzug befindet. 
    c.) Für die rechtzeitige Lieferung vertreten wir nur eigenes Verschulden sowie das unserer Erfüllungsgehilfen. Verschulden unserer Lieferanten verpflichtet uns nicht zum Schadenersatz. Beide Teile sind berechtigt, von dem jeweils anderen Teil die Erklärung zu verlangen ob in einem solchem Falle der Lieferverzögerung ein Rücktritt vom Vertrage oder die Lieferung verlangt wird.
    d.) Teillieferungen sind, soweit zumutbar zulässig.
    e.) Wir behalten uns bei Verzögerung durch Lieferanten vor, den Termin zu verschieben oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins. Das führt nicht dazu, dass der Kunde Ansprüche gegen der Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH geltend machen kann. Es gibt hier einige Faktoren die zu berücksichtigen sind. Das Arbeitszeitgesetz, die Wetterlage und eine hohe Auftragslage sind solche Faktoren die zu Abweichungen des Liefertermins führen können.
    f.) Die Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH ist ebenfalls ein Teil von Lieferanten und Lieferzeiten. Sollte es dadurch zu Verzögerungen kommen, ist das vom Endkunden zu berücksichtigen und führt nicht zu Ansprüchen auf Seiten des Kunden.
    g.) Unsere Lieferung setzen voraus, dass die auszuführenden Arbeiten zügig und ohne bauseitig bedingte Störungen durchgeführt werden können. Störungsbedingte Arbeitsunterbrechungen, Wartezeiten, Mehrarbeiten aufgrund nicht erbrachten bauseitigen Vorleistungen, und daraus resultierenden Neuanfahrten, werden auf Mehrkostenbasis verrechnet.
  6. Gewährleistung
    Unsere Gewährleistung beschränkt sich gegenüber gewerblich Tätigen Bestellern entsprechend nachfolgender Bestimmungen. Ist der Besteller Endverbraucher, so finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
    Der Besteller ist verpflichtet, jegliche Lieferung in allen Stücken und Einzelteilen bei Gefahrübergang auf Beschädigungen zu untersuchen. Unterlässt er dies, auch fahrlässig, ist es ihm verwehrt, sich auf Gewährleistungsrechte zu berufen. 
    Der Besteller ist verpflichtet, jeglichen bei Gefahrübergang erkennbaren Mangel oder Beschädigung unmittelbar schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Verspätet eingegangene Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden. 
    Stellt der Besteller Mängel fest, so darf er die mangelhafte Ware nicht weiter veräußern oder verwenden, sondern hat diese aufzubewahren und uns die Möglichkeit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen und zu überprüfen. 
    Für den Fall der berechtigten Reklamation behalten wir uns vor, unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Art des Mangels die Art der Nacherfüllung einseitig festzulegen. Wir haften für Sachmängel soweit gesetzlich zulässig für längstens 12 Monate ab Gefahrübergang. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatzes.
    Für bauseits gestellte Materialien übernehmen wir keinerlei Verantwortung und Haftung, es sei denn, die Mangelhaftigkeit oder fehlende Eignung sind offensichtlich und äußerlich erkennbar.
    a.) Wir geben eine Gewährleistung von zwei Jahren. Diese beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuchs).
    b.) Die Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH kann keine Gewährleistung für die übliche Abnutzung der Ware geben. Weiterhin auch nicht für fehlerhafte und nachlässige Behandlung mit dem Produkt.
    c.) Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahre vom Hersteller. Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich.
  7. Haftung
    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Trotz sorgfältigen Arbeiten kann es zu Beschädigungen von Putz, Fliesen, Klinkern, Rollenkästen und Pflanzen sowie Gebäudeteilen im Aufstellbereich kommen, für die wir keine Haftung übernehmen. Auch übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Tragfähigkeit und Statik der vorhandenen Gebäudeteilen.
  8. Zahlung
    a.) Mit Ausnahme von anderweitigen Vereinbarungen sind Rechnungen sofort fällig. Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem Geschäftsführer möglich.
    b.) Sollte es zu Rückbuchungen von Zahlungen kommen, so hat der Kunde sofern ein Verschulden besteht, diese zu vertreten.
    c.) Bei Vereinbarung von Ratenzahlung, ist die sofortige Zahlung fällig, sofern der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sein. Weiterhin akzeptieren wir keine Schecks.
    d.) Eine Aufrechnung kann bei rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen. Ansonsten ist die Aufrechnung nicht zulässig.
    e.) Kommt es zu einem Zahlungsverzug, so ist die Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH berechtigt gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
    f.) Wird über das Vermögen des Käufers die Insolvenz oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet so behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.
  9. Eigentumsvorbehalt
    a.) Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Unberührt bleibt dieser Vorbehalt auch bei einer etwaigen Verjährung der Forderung des Lieferanten. Ohne Zustimmung des Lieferanten darf die Ware nicht an andere herausgegeben werden.
    b.) Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich anzuzeigen.
  10. Ausführung der Montage
    a.) Dem Käufer obliegt die Pflicht dafür zu sorgen, dass zum festgehaltenen Liefertermin die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Kann durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen und Kosten zu tragen.
    b.) Für Schäden, die bei der Montage des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.
    c.) Für die Montage setzen wir voraus, dass normale Einbauverhältnisse herrschen. Hierbei müssen wir einen einwandfreien Zugang zum Bauplatz haben. Hindernisse wie Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu entfernen. Sollte es zu Fundamentarbeiten kommen, so ist alles an Bausubstanz zu entfernen. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden und Wänden befindlichen Gegenstände, es sei denn der Käufer hat diese ausdrücklich bekannt gegeben. Die Wiederherstellung von Pflaster, Fliesen und/oder anderen Belägen obliegen nach Abschluss der Montagearbeiten dem Käufer. Für Beschädigungen durch Montagematerial an Pflaster, Fliesen oder Wand- und Bodenbelägen haftet der Verkäufer nicht. Dieser ist nämlich vor Beginn der Arbeiten durch den Käufer zu schützen, damit ist Baustellenschutzmaterial gemeint.
    d.) Die Entsorgung des Erdaushubs bei Fundamentarbeiten oder Putz- und Mauerwerk ist nicht im Auftragsumfang enthalten. Dies gehört zu den Aufgaben des Käufers.
    e.) Die Fläche die zum Montieren gedacht ist, wird als Baustellenzone eingerichtet. Das bedeutet, dass alle Möbel oder ähnliche Sachen zu räumen sind. Sollte es zu Schäden an diesen Sachen kommen haftet keinesfalls der Lieferant bzw. die Firma AE Steinwachs Wintergarten GmbH. Weiterhin sind Bäume/Hecken/Pflanzen so zu schneiden, dass unsere Ausführung nicht behindert wird. Sollte die Baustelle durch die oben genannten Faktoren nicht frei zugänglich sein, müssen wir dem Kunden den Schnitt, die Räumung oder den Fehlmontagetag in Rechnung stellen.
    f.) Montagen erfolgen im Regelfall im Freien. Durch diesen Faktor kann es zu Verschmutzung von Böden und Wänden kommen. Daher schließen wir die Haftung für sämtliche Verschmutzung aus. Der Kunde hat im Vorfeld für genügend Schutz und Vorkehrungen zu sorgen.
    g.) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.
    h.) Trotz sorgfältigen Arbeiten kann es zu Beschädigungen von Putz, Fliesen, Klinkern, Rollenkästen und Pflanzen im Aufstellbereich kommen, für die wir keine Haftung übernehmen. Auch liegt die Verantwortung für die Tragfähigkeit und Statik im vorhandenen Gebäudeteilen beim Käufer.
    i.) Unsere Dienstleistungen setzen voraus, dass die Auszuführenden Arbeiten zügig und ohne bauseitig bedingte Störungen durchgeführt werden können. Störungsbedingte Arbeitsunterbrechungen, Wartezeiten, Mehrarbeiten aufgrund nicht erbrachten bauseitigen Vorleistungen, und daraus resultierenden Neuanfahrten, werden auf Mehrkostenbasis verrechnet.
  11. Datenschutz
    Wir erheben im Rahmen unserer Geschäftsprozesse die Daten unserer Kunden soweit zur Bearbeitung der Geschäftsbeziehung notwendig. Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere werden Daten von uns nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeleitet, soweit nicht für die Erfüllung der Geschäftsbeziehung notwendig (z.B. Lieferadresse für Lieferanten). Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung EU erfüllt.
    Mit Auftragserteilung erfolgt das Einverständnis personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten.
  12. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist stets der Sitz unserer Firma. Der Sitz unserer Firma bestimmt auch den Gerichtsstand, soweit zulässig. Wir sind jedoch jeder Zeit berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

  13. Anzuwendendes Recht
    Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  14. Besondere Bestimmungen für Leistungen an Verbraucher
    Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass für den Kauf gebrauchter Ware wir unsere Gewährleistungspflicht auf 12 Monate ab Gefahrübergang beschränken, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
    Der Besteller wird insoweit auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Damit gerät der Besteller spätestens nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. 
    Es ergibt sich beim Verzug ein Anspruch unsererseits aus § 288 Abs. 1 (247) BGB 
    Im Übrigen gelten für Werkleistungen die gesetzlichen Bestimmungen der § 631 ff. BGB.
    Wird ein Werkvertrag mit Verbrauchern außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen, so steht dem Auftraggeber nach EGBGB 246a §§ 1ff ein Widerrufsrecht zu. Dieses Recht kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ausüben. Der Widerruf ist formfrei, sollte jedoch tunlichst in Textform erfolgen, per Brief, Fax oder E-Mail. Für die Rechtzeitigkeit kommt es allein auf die rechtzeitige Erklärung an. Haben wir die beauftragten Leistungen vollständig vor Fristablauf ausgeführt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Haben wir die Leistungen bereits teilweise ausgeführt, steht uns im Falle des Widerrufs ein Wertersatz für die erbrachten Leistungen zu.
    Soweit es sich aufgrund der uns in Auftrag gegebenen Leistung um einen Verbraucherbauvertrag handelt, gelten für diesen die Bestimmungen der §§ 650a ff BGB.
  15. Salvatorische Klausel 
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist oder sind sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die wirksam ist und der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten geschäftlichen Zweck am Nächsten kommt.
  16. Schlussbestimmungen & weitere Pflichten
    a.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
    b.) Die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten sowie die Statikfähigkeit in vorhandenen Gebäudeteilen, als auch die darauffolgende Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Käufers.
    c.) Sollte ein Architekt oder Statiker notwendig sein, so sind die Kosten vom Käufer zu tragen.

Stand: Januar 2024

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